Mai 2009

Freier Handel für Qualitätspflanzen!

Neues Bundesnaturschutzgesetz: Schleswig-Holsteins Änderungsvorschlag zum Auspflanzen gebietsfremder Herkünfte bei Baumschulpflanzen im Bundesrat durchgesetzt!

Medien-Information des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 15. Mai 2009:

BERLIN. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (15.Mai) umfangreiche Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefordert. Dazu gehört auch die ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Fassung der Bundesnaturschutznovelle, die das Anpflanzen von Baumschulprodukten aus Norddeutschland verbietet oder stark erschwert hätte. "Wir wollen eine vernünftige, auf wissenschaftlichen Kriterien beruhende Gebietskulisse für die Bestimmung der regionalen Herkunftsgebiete von Gehölzen und Saatgut erreichen. Schleswig-Holstein hat in Abstimmung mit dem BdB-Landesverband zwei Änderungsanträge zum Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg gebracht, um die mehr oder weniger willkürlichen Gebietsabgrenzungen zu verhindern."
Die von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister vorgebrachten Änderungen haben die Mehrheit im Bundesrat gefunden. Somit wurde erreicht, dass auch für die nächsten zehn Jahre weiterhin ein diskriminierungsfreier Zugang zum Markt sichergestellt ist; in der Praxis also ein in Norddeutschland aus Saatgut dieser Region aufgezogener Baum in Süddeutschland genehmigungsfrei gepflanzt werden kann.
"Ich freue mich, dass den Baumschulen, einem wichtigen Wirtschaftzweig Schleswig-Holsteins, auch weiterhin ein freier Zugang zum Markt mit Pflanzgut möglich ist", betonte Dr. Christian von Boetticher.