Oktober 2010
Informationen zum Bundesnaturschutzgesetz
Seit dem 1. März 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Danach bedarf das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Schon im Vorfelde sorgten selbst entwickelte Erlasse einiger Bundesländer und eigene Definitionen der Begriffe für Unmut und Verwirrung.



Aktuell hat der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Informationsschreiben an die zuständigen Behörden und ausschreibenden Stellen verschickt, um die Sachlage zu verdeutlichen.
Leider erreichen uns immer noch Ausschreibungen zu Städtegrün, Spielplätzen und ähnlichen Projekten mit der Forderung nach gebietsheimischen Gehölzen hin bis zu autochthonen Stauden. Dieses nehmen wir zum Anlass, an dieser Stelle die wichtigsten Fakten zum Bundesnaturschutzgesetz zusammenzufassen.
Wichtige Fakten aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 40) in Kürze:

"Freie Natur":
Von dem Gesetz betroffen sind ausschließlich Pflanzmaßnahmen in der freien Landschaft.
Nicht betroffen:
- der gesamte innerstädtische oder innerörtliche Bereich
- Gebäude im Außenbereich und deren Umfeld (Siedlungen, Wochenendhäuser)
- Golfplätze, Sportanlagen und Vergnügungsparks
- Industriegebiete, Flughäfen etc.
Diese Bereiche unterliegen nicht der Genehmigungspflicht und können somit mit ganz "normalen" Pflanzen ohne Herkunftsbezeichnungen o. ä. bepflanzt werden.


Obstgehölze:
Für Sorten von Kulturobst gibt es keine gebietsheimischen Herkünfte im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Obstbäume für Streuobstwiesen oder Obstalleen in der freien Landschaft sind daher ohne jegliche herkunftsbezogene Zusätze auszuschreiben.

Übergangsfrist:
Bis zum 1. März 2020 gilt die gesetzliche Übergangsfrist. Innerhalb dieser Frist ist die Anpflanzung von nicht gebietsheimischen Gehölzen ohne Genehmigung erlaubt.
Haben Sie noch mehr Informationsbedarf? Rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihre Fragen gern oder schicken Ihnen ausführliches Informationsmaterial zu.